Auf Antrag von Staatskanzlei und Ministerium für Kultur und mit Unterstützung des Finanzministeriums hat der Finanzausschuss des Landtages weitere 500.000 Euro zur Abmilderung der Coronafolgen für die Filmbranche in Sachsen-Anhalt freigegeben. Mit den Mitteln sollen nunmehr zusätzlich die Produktionstätigkeiten im TV-Bereich im Rahmen eines von den Ländern geplanten TV-Ausfallfonds abgesichert werden.
Bereits im November wurden 1 Million Euro für die Beteiligung von Sachsen-Anhalt am Ausfallfonds der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für bundes- und ländergeförderte Kinofilm- und hochwertige Serienproduktionen freigegeben. Das Land stellt somit insgesamt 1,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung, um das Risiko von coronabedingten Produktionsunterbrechungen und Produktionsabbrüchen bei Kino- und Fernsehproduktionen und daraus resultierenden existenzgefährdenden Ausfallschäden abzufedern.

„Ich freue mich, dass wir mit den zusätzlichen Mitteln nun auch die Fernsehproduktionen in Sachsen-Anhalt sichern können und in diesen herausfordernden Zeiten so die Produktionsunternehmen in Sachsen-Anhalt unterstützen. Davon profitieren auch die Dienstleister entlang der Wertschöpfungskette einer Film- oder Fernsehproduktion wie beispielsweise im Bereich der Postproduktion“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra.
Mit demBKM-Ausfallfonds (sog. Ausfallfonds I), an dem sich auch Sachsen-Anhalt mit 1 Million Euro beteiligt, wird das Covid-19-bedingte Ausfallrisiko bei bundes- und landesgeförderten Kino- und hochwertigen Serienproduktionen abgesichert. Ein Großteil der Produktionen ist allerdings im TV-Bereich zu verorten und vom BKM-Ausfallfonds nicht erfasst. Daher wurde zusätzlich zum BKM-Ausfallfonds, von den Ländern ein Ausfallfonds für TV-Produktionen, der sog. Ausfallfonds II erarbeitet, an dem sich auch Sachsen-Anhalt beteiligt. Der TV-Ausfallfonds wird zudem von den auftraggebenden Sendern und Streaminganbietern mitfinanziert. Der Ausfallfonds für TV-Produktionen startet im Januar 2021.
Die Richtlinien und wichtigsten Fragen und Antworten zu beiden Ausfallfonds sind auf der Webseite der Filmförderungsanstalt veröffentlicht.